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Anfahrtszeit bezahlt? https://www.fewo-erlengrund.de/jveg/viewtopic.php?f=2&t=44 |
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Autor: | Sonja1963 [ Mi 9. Jul 2014, 09:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Anfahrtszeit bezahlt? |
Liebe Forumsmitglieder, dem neuen Gesetz kann ich nicht entnehmen, ob die für An- und Abfahrt aufgewandte Zeit ebenfalls im Honorar zu den entsprechenden Stundensätzen zu berücksichtigen ist. |
Autor: | gramberg [ Mi 9. Jul 2014, 09:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anfahrtszeit bezahlt? |
Ja, es steht nicht explizit, aber Reisezeit zählt genau so wie Arbeitszeit, d,h, auch der Stundensatz gilt für die gesamte Zeit. Also aufschreiben: - Abfahrt um .... - Ankunft um ... Und dazu die Stunden, ich mache das auf 1/4 Std. genau. |
Autor: | swagner [ Mi 9. Jul 2014, 09:19 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anfahrtszeit bezahlt? |
Hallo, § 8 (2) JVEG: Zitat: (2) Soweit das Honorar nach Stundensätzen zu bemessen ist, wird es für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt. Die Formulierung i.V. mit der Honorartabelle gibt keinen Anhalt dafür, dass Reise- und Wartezeiten mit einem abweichenden Stundensatz zu vergüten seien. Beste Grüße S. Wagner |
Autor: | gramberg [ Do 10. Jul 2014, 08:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anfahrtszeit bezahlt? |
Hallo, muss meinen Hinweis oben korrigieren, es wird ja in §8 explizit erwähnt, daß Reise- und Wartezeit bezahlt werden. |
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