Vor einigen Jahren hatte ich das Problem,
dass auf meine Portokosten keine UST gezahlt worden ist,
weil ja im Porto keine USt enthalten ist.
Dazu gibt es im Umsatzsteuergesetz folgende Regel:
Zitat:
Die Nebenleistung erleidet das Schicksal der Hauptleistung
Damals hatte ich auch ein Urteil erwirkt, weil der Kostenbeamte uneinsichtig war.
Das ehemalige Reichsbahngebiet wurde nach der Wende leider falsch beschult.
Kann also heute in ähnlicher Form wieder eintreten.
http://www.sv-gramberg.de/2012/JVEG-mwst-auf-porto-urteil-amtsgericht.pdf