Noch aus dem Gesetztestext:
Porto sind ... notwendige besondere Kosten ... (kann man auch als "verbrauchten Stoff" ansehen.
der Gedanke. hat man für das Gutachten zusätzliches etwas ausgegeben, das soll auch ersetzt werden.
Porto oder Telefonkosten (jeweils nachgewiesene, bzw. glaubhaft gemacht) werden deshalb ersetzt.
Zitat:
§12
(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind mit der Vergütung nach den §§ 9 bis 11 auch die üblichen Gemeinkosten sowie der mit der Erstattung des Gutachtens oder der Übersetzung üblicherweise verbundene Aufwand abgegolten. Es werden jedoch gesondert ersetzt
1.
die für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens oder der Übersetzung aufgewendeten notwendigen besonderen Kosten, einschließlich der insoweit notwendigen Aufwendungen für Hilfskräfte, sowie die für eine Untersuchung verbrauchten Stoffe und Werkzeuge;