In den neuen IFS-Informationen ( 5/13) wird das Dauerthema erneut aufgegriffen.
Zeuge ist, wer eigene Wahrnehmungen schildern kann, d.h. ein Zeuge ist nicht durch einen anderen Zeugen ersetzbar, bzw. umgekehrt, ein Sachverständiger kann durch einen anderen Sachverständigen ersetzt werden, denn auch ein anderer Sachverständiger kann Bewertungen oder Erfahrungssätze angeben.
Entscheidend ist nicht, als was man geladen wird, sondern in welcher Funktion man vor Gericht tätig wird. D.h. es ist wichtig, dass im Protokoll erkennbar ist, dass man als Sachverständiger "Kenntnis von Erfahrungssätzen übermittelt oder Tatsachen beurteilt" hat.
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