Hinweis: da ich EDV-Sachverständiger bin, betrifft mich der §10 nicht, aber folgende Überlegung
Schreibgebühren: der §12 gibt für die §§9 - 11, auch auch bei §10. Also kann alles unter 1. - 4. gesondert erhoben werden.
UST: der §12 gibt für die §§9 - 11, auch auch bei §10. Danach gilt laut Ziffer 4. ... es werden gesondert erhoben .. die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Also ja, es ist berechtigt, zusätzlich USt zu erheben ... gesondert zu erheben.
Den Unterschied bei §10 sehe ich nur darin, daß die Abrechnung nicht zu einem bestimmten Stundensatz erfolgt, sondern z.B. Nr. 203 bis zu 75€ berechnet werden kann. Aber deshalb gilt $12 trotzdem, weil in §12 ausdrücklich $$9-11 benannt sind.
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