JVEG.de
https://www.fewo-erlengrund.de/jveg/

Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren
https://www.fewo-erlengrund.de/jveg/viewtopic.php?f=3&t=48
Seite 1 von 1

Autor:  syrakuss [ Sa 14. Mär 2015, 17:52 ]
Betreff des Beitrags:  Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren

Erstellt wurde ein "Befund" - also im engeren Sinne kein "Gutachten" - und nach Anlage 2 Ziff. 203 zu § 10 Abs. abgerechnet. Der Auftraggeber meint, für Schreibgebühren nach § 12 Abs. 1 Ziff 3 können keine Ausgaben geltend gemacht werden. Dies ist bisher nicht ausdrücklich begründet; vermutlich stützt sich die Ablehnung darauf, dass in § 12 Abs. 1, Ziff. 3 "Gutachten" steht. USt-Erstatttung wird ebenfalls ohne Begründung abgelehnt. Es handelt sich zwar um eine medizinische Sache, diese ist aber auf die Entscheidungsfindung eines Dritten, nicht auf therapeutische Zwecke gerichtet. KU-Regelung trifft nicht zu.

Autor:  gramberg [ Sa 14. Mär 2015, 20:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren

Hallo,

die Frage ist noch etwas unspezifisch.
wer ist der Auftraggeber, ein Gericht?
Ist davon auszugehen, das JVEG "zuständig" ist ?

Bei JVEg ist es unerheblich, ob es ein Gutachten, Befund oder was auch immer ist .
Im rahmen von JVEG ist auch die MwSt zu bezahlen.

Autor:  syrakuss [ Sa 14. Mär 2015, 20:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren

Der Auftraggeber ist ein Amtsgericht, das JVEG als Zahlungsgrundlage ist unstrrittig. Sind auch im Falle eines Befundes und Abrechnung nach Anlage 2 Ziff. 203 zu § 10 Abs. 1 Schreibgebühren (nur für die geforderten Ausfertigungen des Befundberichtes) zu erstatten?

Autor:  gramberg [ Mi 25. Mär 2015, 18:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren

Hinweis: da ich EDV-Sachverständiger bin, betrifft mich der §10 nicht, aber folgende Überlegung

Schreibgebühren: der §12 gibt für die §§9 - 11, auch auch bei §10. Also kann alles unter 1. - 4. gesondert erhoben werden.

UST: der §12 gibt für die §§9 - 11, auch auch bei §10. Danach gilt laut Ziffer 4. ... es werden gesondert erhoben .. die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer.
Also ja, es ist berechtigt, zusätzlich USt zu erheben ... gesondert zu erheben.

Den Unterschied bei §10 sehe ich nur darin, daß die Abrechnung nicht zu einem bestimmten Stundensatz erfolgt,
sondern z.B. Nr. 203 bis zu 75€ berechnet werden kann. Aber deshalb gilt $12 trotzdem, weil in §12 ausdrücklich $$9-11 benannt sind.

Autor:  gramberg [ Mi 25. Mär 2015, 19:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren

Ergänzung: .. unter 202 wird die Arbeit ja sogar ausdrücklich .. Gutachten ... genannt.

Hinweis: häufig berechnen Ärzte keine Ust (weil so was nicht der Ust-Pflicht unterliegt), deshalb taucht diese Frage selten auf.
Was sind Sie von Beruf, daß Sie doch Ust berechnen können?

Autor:  syrakuss [ Do 26. Mär 2015, 21:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren

Es geht ausschließlich darum, ob die Regelungen für "Gutachten", u. a. Erstattung von USt und Schreibaufwand, auch gelten, wenn ein "Befund" abgerechnet wird. Es geht nur um diese vom Aufttraggeber angestrengte Wortklauberei.- Tätigkeiten eines Angehörigen eines Heilkundeberufes sind - abgesehen von der KU-Regelung - nur dann USt-frei, wenn sie auf die Heilung gerichtet sind; wenn es darum geht, über geldliche Leistungen zu entscheiden, Grundlagen für richterliche Entscheidungen darzustellen u.a, Totenscheine auszustellen, sind sie es nicht.

Autor:  gramberg [ Do 26. Mär 2015, 23:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Auftraggeber zahlt weder USt noch Schreibgebühren

Aus meiner Sicht gilt es für die Tätigkeit an sich, egal ob er ein Befund oder Gutachten macht.
es gibt ja auch Varianten, wo ich nur bei Gericht anwesend bin
und bei der Befragung anwesend bin. Dann gibt es weder Befunde noch gutachten,
sondern reine Anwesenheit.
auch in diesen Fällen habe ich Ust berechnet (und auch bekommen)

Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind UTC
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
https://www.phpbb.com/
Fatal: Not able to open ./cache/data_global.php